Verdeckte Ausschüttungen und Gesellschafterverrechnungskonto

Verdeckte Ausschüttungen und Gesellschafterverrechnungskonto: Forderungen der GmbH an seinen Gesellschafter stellen sog. verdeckte Ausschüttungen dar. Das bedeutet, dass sie der Kapitalertragsteuer von 27,5 % unterliegen. Wenn z. B. eine Forderung von € 100.000 bestehen, dann geht das Finanzamt idR von einer Steuerlast von € 27.500 aus und schreibt sie in der Betriebsprüfung vor. Wir empfehlen in diesem Falle, um eine Besteuerung zu vermeiden, einen Darlehensvertrag zu vereinbaren, wenn eine Rückzahlung des Darlehens in Zukunft durchgeführt werden soll. Das Darlehen muss fremdüblich sein, schriftlich erfolgen und auch tatsächlich durchgeführt werden. Fremdüblich ist ein Darlehen nur dann, wenn die Bonität des Schuldners in ausreichendem Maße vorhanden ist. Der VwGH hat in diesem Zuge erkannt, dass auch der Firmenwert für die Bewertung herangezogen werden muss. Das Verrechnungskonto selbst aber in Abzug gebracht werden muss. Wir empfehlen bei Entstehen der Forderung den Sachverhalt von Beginn an rechtlich zu würdigen und in der Steuererklärung offenzulegen, um spätere Prüfungen in Bezug auf den Sachverhalt klarzustellen.

Darüber hinaus muss man aber auch bedenken, dass jede Hingabe von Sicherheiten und die Forderung selbst vom Masseverwalter eingezogen werden wird. Sollte die GmbH somit wirtschaftliche Probleme haben, ist dieser Umstand zu betrachten und entsprechend zu würdigen. Verdeckte Ausschüttungen und Gesellschafterverrechnungskonto sind immer steuerlich zu würdigen. Jedenfalls sollte man das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Zinsen sind jedenfalls zu buchen und unterliegen der Körperschaftsteuer.

Wir empfehlen jedenfalls eine professionelle Beratung und Durchführung, um Probleme zu vermeiden. Mehr dazu www.omnitreu.at

Im Gegensatz sind die Schulden der Gmbh gegenüber dem Gesellschafter zu behandeln, bitte beachten Sie dazu unseren Artikel dazu.