Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung

Bedingt durch die Corona Pandemie und die Einschränkung des Wirtschaftslebens wird es in Zukunft unvermeidbar werden, dass Sanierungsverfahren notwendig werden.

 

Es besteht die Möglichkeit ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung durchzuführen, ohne dass ein Masseverwalter die Geschäftsführung übernimmt. Das hat den Vorteil, dass der Geschäftsführer selbst handlungsfähig bleibt.

Jedoch sind mindestens 30 % Zahlungsquote binnen 24 Monaten den Gläubigern im Sanierungsplan anzubieten.

 

Wir empfehlen sich im Falle einer Zahlungsstockung oder Gewinneinbruch in ihrem Unternehmen sich umgehend beraten zu lassen, ob sie sich für eine Sanierung qualifizieren können. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Unternehmer zu lange zuwarten und dann in eine Situation kommen, wo keine Sanierung mehr möglich ist.

Die Konsequenz daraus ist, dass die wirtschaftliche Existenz durch den Unternehmenskonkurs verloren geht.

 

Wir als erfahrenerer Steuerberater betreuen gemeinsam mit Rechtsanwalt Mag. Fidler Markus Sanierungsverfahren und geben Ihnen nach Prüfung ihres Falles ein fachkundiges Feedback, ob eine Sanierung möglich ist.

Wir blicken auf eine Reihe von erfolgreichen Sanierungen, die wir im Team Steuerberater und Rechtsanwalt gemeinsam durchführen konnten zurück.