Kurzarbeit – zweiter Lockdown

Kurzarbeit – zweiter Lockdown

Bis zum Ende des Lockdowns (bis 06.12.2020) kann die Kurzarbeit rückwirkend mit 01.11.2020 beantragt werden.

Im Antrag ist die Glaubhaftmachung des voraussichtlichen Umsatzrückgangs darzustellen.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen, der Beantragung der Kurzarbeit.