Häufige Fragen
- Home
- FAQ
Antworten finden
Noch Fragen?
Wir antworten prompt.
Rasche Antworten auf häufige Fragen. Finden Sie nicht, was Sie suchen? Treten Sie mit uns in Kontakt.
Sie benötigen neben einer Geschäftsidee, eine Finanzplanung für ihre Investitionen und ihre Budgetierung ihres Unternehmens. Wir beraten Sie in Gesellschaftsrechtlichen Fragen wenn die Gründer gemeinsam ein Unternehmen aufbauen. Dazu gehört die Rechtsformplanung mit einer entsprechenden Risikoabwägung und Vorteilsvergleich. Haben Sie einen Markt für ihre Geschäftsidee? Haben Sie bereits potentielle Kunden oder Interessenten an ihrem Produkt oder Service? Haben sie ein Marketingkonzept? Durch unser Netzwerk zu Banken, Rechtsanwälten und Marketingspezialisten für digitale
Medien können wir Ihnen bei der Planung und Aufbau ihres Unternehmens helfen.
Sie benötigen die Anmeldung bei der SVS der Selbständigen Gesundheitskasse, die Steuernummer für Selbständige beim Finanzamt und die UID Nummer für Ihre Rechnungsformulare. Von der Bezirkshauptmannschaft/Magistrat (in der Stadt) bekommen sie den Gewerbeschein. Davor suchen Sie die Wirtschaftskammer auf, dort bekommen sie das NEUFÖG Formular, wo sie als Neugründer ausgewiesen werden und einen kleinen Steuerbonus bekommen. Haben Sie ein Betriebstätte, die eine Betriebsanlagengenehmigung benötigt, dann benötigen Sie von der Bezirkshauptmannschaft/Magistrat den Genehmigungsbescheid. Reden Sie mit ihrem Versicherungsvertreter, sie benötigen eine Haftpflichtversicherung für ihre berufliche Tätigkeit und achten sie darauf, dass auch ihre Betriebstätte ausreichend versichert ist, was Gebäude und Gebäudeinhalt betrifft. Gibt es für ihr Vorhaben Förderungen von öffentlichen Stellen? Qualifizieren Sie sich für eine Innovationsförderung oder Forschungsprämie? Haben Sie Dienstnehmer benötigen Sie eine Beitragskontonummer bei der Gesundheitskasse (früher Gebietskrankenkasse) und eine Kommunalsteuernummer.
In all diesen Themen können wir Ihnen helfen.
Sie müssen jedes Jahr eine Jahressteuererklärung abgeben für ihre Einkommensteuer und Umsatzsteuer, wenn sie eine GmbH besitzen auch eine Körperschaftsteuererklärung. Monatlich müssen sie ihre Umsatzsteuervoranmeldungen machen und die Lohnabgaben einzahlen. Diese Aufgaben übernimmt ihr Steuerberater für Sie, dazu bringen Sie einmal im Monat die Belege, alle ihre Rechnungen und Kontoauszüge bei uns in der Kanzlei vorbei.
Die Erstellung der Buchhaltung und der Bilanzen und der Steuererklärungen sind neben den Belegen ein Beweismittel im Abgabenverfahren. Wir als Ihr Steuerberater schaffen für Sie ein Beweismittel, wo ihre Steuerlasten letztlich berechnet werden. Solange die Bücher professionell geführt werden, muss das Finanzamt anerkennen, dass diese Bücher, die wir selbst erstellen, Grundlage ihrer Steuerlast sind. Das Finanzamt darf davon nur abweichen, wenn es im Zuge einer Betriebsprüfung zu Feststellungen kommt, die die inhaltliche Wahrheit anzweifeln lassen. Die Qualität unserer Arbeit gibt Ihnen somit die Sicherheit Steuern unvorhergesehen nachzahlen zu müssen oder sogar ein Finanzstrafverfahren vorgelegt zu bekommen.
Die Bilanz oder Einnahmen Ausgaben Rechnung dient nicht nur der Steuerberechnung und wird nicht nur für das Finanzamt gemacht. Sie benötigen Sie für Bankkredite, für Anträge zur Investitionsförderungen, für Einkommensnachweise vor den Zivilgerichten, für das Firmenbuch, für ihre Investoren und Partner und letztlich für Sie persönlich, damit Sie wissen was Sie sich leisten können für ihr Privatleben, wo sie in ihren Betrieb investieren müssen, welche Märkte sie weiter erobern sollten.
Bevor ihr neuer Mitarbeiter zu Ihnen in die Arbeit fährt, muss er bei der Gesundheitskasse angemeldet sein. Alles was Sie tun müssen ist, uns anzurufen und uns zu sagen, wer arbeitet für Sie, welche SV Nummer hat er, Adresse, Gehalt/Lohn, Anzahl der Wochenstunden und welcher Kollektivvertrag gilt für Sie? Wichtig ist aber, dass der Mitarbeiter einen Tag bevor es losgeht, gemeldet ist. Bedenken Sie
bitte, wenn jemand nicht versichert ist und verletzt sich bei der Arbeit, haften Sie persönlich für alle Krankheitskosten. Keine gesetzliche oder private Versicherung deckt Ihnen diesen Schaden ab. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des Dienstvertrages und Einstufung nach Kollektivvertrag und führen alle notwendigen Meldungen an die Behörden durch. Jedenfalls muss ihr Mitarbeiter Zeitaufzeichnungen führen, wir geben ihnen eine Formularvorlage, sie sind taggenau, also jeden Tag mit Pausen einzutragen. Dazu zählen auch Urlaube und Krankenstände und Behördenwege des Mitarbeiters. Sie als Arbeitgeber müssen sich die Zeitaufzeichnungen mindestens jedes Monat vorlegen lassen und abzeichnen, heben Sie sich die Kopie der Aufzeichnungen auf. Sie benötigen die Zeitaufzeichnungen sicher bei der nächsten Lohnabgabenprüfung oder wenn sie mal vor dem Arbeitsgericht mit ihrem ehem. Mitarbeiter landen. Sowohl die Prüfer des Finanzamts und der Gebietskrankenkassen, also auch die Arbeitsgerichte sehen den Verstoß gegen diese Verpflichtung ihnen nicht nach.
Die gesetzliche Strafhöhe beträgt je nach Tat und Verschulden zwischen 100 % und 200% des verkürzten Abgabenbetrags. Diese Zahlungen sind steuerlich nicht absetzbar, sind also von ihrem versteuerten Gewinn zu bezahlen. Die Schulden aus dem Finanzstrafverfahren können nicht im Konkurs abgeschrieben werden, sie müssen entweder bezahlt werden oder werden in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt. Daneben kann der Verlust der Gewerbeberechtigung drohen.
Kosten für steuerliche Beratung und Finanzstrafverteidigung sind immer abzugsfähig.
Hinterzogenen Abgaben verjähren in der Regel erst nach 10 Jahren. Jeder Betriebsprüfungsbericht geht zum zuständigen Strafreferenten, um einen strafrechtlichen Anspruch feststellen zu können.
Wenn sich eine Betriebsprüfung angekündigt hat, muss vor Unterfertigung des Prüfungsauftrags eine Risikoanalyse eines Nachzahlungspotentials durchgeführt werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Selbstanzeige durchzuführen und so einer Bestrafung zu entgehen. Zwar ist ein Zuschlag zu bezahlen, wenn sie Selbstanzeige nach der Ankündigung machen, dennoch kann das Strafverfahren verhindert werden.
Haben Sie bei vergangenen Steuerbescheiden ein schlechtes Gewissen, besteht auch vor Ankündigung einer Betriebsprüfung eine Selbstanzeige zu machen. Dann entfällt der Zuschlag. Aber Vorsicht! Eine Selbstanzeige wirkt nur, wenn gegen sie noch keine Verfolgungshandlungen gesetzt worden sind.
Die meisten Finanzstrafverfahren werden durch Betriebsprüfungsberichte ausgelöst. Die meisten Prüfungen werden ausgelöst durch Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung, Anzeigen beim Finanzamt, interne Kontrollmitteilungen ausgelöst durch Prüfungen bei Geschäftspartnern, Erhebungen der Finanzpolizei oder Folgeprüfungen von bereits geprüften Unternehmen mit Nachzahlungen. Der europaweite Trend, Steuersünder strenger zu bestrafen, wird immer stärker.
Die österreichische Finanzverwaltung passt ihre Vorgehensweise immer mehr den Nachbarländern an, die wesentlich rigoroser gegen Steuersünder vorgehen. Wer hätte noch vor wenigen Jahren gedacht, dass wir jetzt eine Finanzpolizei haben, oder Registrierkassen, ab Juli 2020 gibt es sogar ein eigenes österreichweites Amt für Steuerbetrugsbekämpfung.
Wenn sie vor der Situation stehen, dass ihnen Steuernachzahlungen aus einer Betriebsprüfung drohen, aber die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, dann besteht dringender Handlungsbedarf. Eine Beratung durch Experten ist jetzt die letzte Gelegenheit, die Einleitung eines Strafverfahrens in der Folge zu verhindern.
Es wurden in der Vergangenheit bereits schwere Fehler begangen, vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die meisten Unternehmer schlecht informiert sind über die Steuergesetze und Finanzstrafgesetze. Aufgrund der Komplexität der Steuergesetze und des strengen Finanzstrafrechts ist eine Expertise notwendig, ihr Risiko von Anfang an zu minimieren. Vor allem Geschäftsführer von GmbH sind besonders exponiert.
Sie können sich darauf verlassen, dass wenn es zu Finanzstrafverfahren kommt, dass sie persönlich in die Haftung genommen werden. Sie stehen meist hohen Regressforderungen ihrer Gesellschaft gegenüber für Fehlverhalten. Oftmals handeln Geschäftsführer hinsichtlich ihrer eigenen Verantwortlichkeit unbekümmert.
Holen Sie sich die notwendige Expertise ins Haus. Insbesondere das Steuerrecht kennt Grauzonen in der Auslegung der Gesetze, ebenso stellt die Auslegung von Sachverhalten auch Experten vor Schwierigkeiten, die richtige Expertise zu erstellen.
Deshalb kennt das Steuerrecht die Möglichkeit der Offenlegung von unklaren Sachverhalten und Tatbeständen. Unsere Aufgabe als fachkundiger Steuerberater ist die Erstellung von Rechtsgutachten zur Offenlegung, die bei entsprechender Vertretbarkeit und Offenlegung zur absoluten Straffreiheit im vorne hereinführen. Dieser Weg ist der sicherste Weg, ihre Steuerangelegenheiten zu erfüllen und Risiken auszuschalten.
Das gilt für Unternehmer und noch mehr für Geschäftsführer von GmbH und Vorständen von AG, die keinerlei wirtschaftlichen Vorteil aus unklaren steuerlichen Situationen ziehen können, aber die volle Haftung für ihr Verhalten nicht nur gegenüber dem Finanzamt, sondern auch gegenüber ihren Gesellschaften tragen.
Wenn gegen sie ein Finanzstrafverfahren bereits eingeleitet wurde, haben sie bereits schwere Fehler begangen oder wurden schlecht beraten. Es besteht jetzt die letzte Möglichkeit, sich professionelle Hilfe zu suchen.
Drei Dinge sind sicher:
1. Sie werden zur Verantwortung gezogen und zahlen die Zeche
2. Irgendwer hat schwere Fehler begangen.
3. Eine professionelle Verteidigung durch einen Finanzstrafrechtsexperten ist die letzte Möglichkeit, die noch zur Verfügung steht.