Ergänzungsersuchen

Ergänzungsersuchen Ihre Chance beim Finanzamt Punkte zu machen. Lassen Sie sich fachgerecht beraten. Sie können Probleme mit dem Finanzamt. Wenn Sie nach Abgabe einer Steuererklärung ein Ergänzungsersuchen oder einen Vorhalt vom Finanzamt bekommen ist größte Vorsicht geboten. Beachten Sie, dass das Finanzamt Ihnen die Gelegenheit gibt einen offenbar unklaren Sachverhalt vollständig offenzulegen und Sie die Möglichkeit haben eine vertretbare Rechtsansicht darzulegen, die Ihre Steuererklärung näher erklärt. Ergänzungsersuchen Ihre Chance beim Finanzamt Punkte zu machen, ist wichtiger als man denkt.

Das ist zum einen positiv, weil das Finanzamt bestimmte Sachverhalte als vollständig mit der Steuererklärung alleine als vollständig offengelegt betrachtet und nur noch die nachgefragten Ergänzungspunkte konkret detaillierter einsehen möchte.

Diese unklaren Sachverhalte müssen jedenfalls vollständig offengelegt werden und darüber hinaus ist die entsprechende Erläuterung über die steuerlichen Auswirkungen gleichzeitig offenzulegen.

Sollte sich nach der Prüfung des Finanzamtes herausstellen, dass das Finanzamt eine andere Rechtsmeinung vertritt, ist dennoch eine Bestrafung ausgeschlossen, wenn der Sachverhalt vollständig offen gelegt worden ist und eine vertretbare Rechtsansicht übermittelt worden ist.

Sollte ihre Rechtsansicht vom Finanzamt akzeptiert werden, wird ihre Steuererklärung erklärungsgemäß veranlagt und sie sind ihren Verpflichtungen vollständig nachgekommen. Es ist dann sehr unwahrscheinlich, dass sie über diesen Zeitraum eine Finanzamtsprüfung im Nachgang bekommen.

Es kann allerdings auch vorkommen, dass sie in ihrer Steuererklärung einen Fehler gemacht haben oder auf einen falschen Rat gehört haben oder Sie erkennen, dass sie bei ihrer Steuererklärung nicht ganz korrekt waren. In diesem Falle haben Sie nach Erhalt des Ergänzungsersuchens noch die Möglichkeit eine Selbstanzeige zu machen. Mit dieser fachgerecht ausgeführten Selbstanzeige können Sie sich straffrei machen, wenn Sie die bisher fehlenden Abgabenzahlungen nachgeholt haben. Sie bezahlen dafür keinen Strafzuschlag.

Bedenken Sie also, wenn Sie ein Ergänzungsersuchen erhalten, dies nicht leichtfertig zu ignorieren oder nicht fachgerecht zu beantworten. Sie haben die Gelegenheit sich kooperativ und gesetzestreu zu zeigen und Problem langfristig zu vermeiden.

Das Finanzamt honoriert ehrliches Verhalten und schätzt vollständige Offenlegungen der steuerlichen Sachverhalte. Es empfiehlt sich bereits im Vorfeld der Steuererklärungserstellung sich zu überlegen, wo Probleme auftauchen könnten.