80% Umsatzersatz corona november

Wie sie bereits aus den Medien erfahren konnten, gibt es aufgrund der neuen „COVID-19-SchuMaV“ Verordnung der Bundesregierung Handlungsbedarf:

80 % Umsatzersatz des Vorjahres – November – Umsatzes

Alle unmittelbar vom Lockdown betroffenen Betriebe, das sind alle Gastgewerbe, Hotels, Theaterbetriebe, Tanzschulen, Bäder, Schaustellerbetriebe, Bordelle, Kinos, Museen .. bekommen für den Monat November den Vorjahresumsatz ersetzt.
Wir beantragen die Rückerstattung für alle nunmehr behördlich geschlossenen Betriebe, bitte um Antwort per mail, damit wir die Anträge durchführen können.

Anders als bei den Anträgen zum Fixkostenzuschuss werden die amtsbekannten Vorjahres November Umsätze als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Unklar ist noch, Details werden in den nächsten Tagen folgen, was mit jenen Betrieben passiert, die im Vorjahr noch nicht existiert haben, also neu gegründet wurden.

Weiters unklar ist noch, welche Förderungen (Fixkostenzuschuss, Härtfallfonds, AWS Kredite), mit dem 80%igen Ersatz gegenverrechnet werden sollen. Fraglich ist, ob alle bisher beantragten Förderungen oder nur jene, die für November beantragt werden gegenverrechnet werden.

Leider gibt es derzeit keinen Kostenersatz für Betriebe, die nicht unmittelbar geschlossen worden sind. Also alle Zulieferer und Dienstleister für die geschlossenen Betriebe.

Sobald wir mehr Informationen dazu haben, werden wir ein Rundmail übermitteln.

Wir empfehlen allen Betrieben, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind, den Antrag auf Erstattung von uns durchführen zu lassen.